Entlassmanagement
Wissenswertes rund um Ihre Entlassung aus einem Krankenhausaufenthalt
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Versorgungslücken nach der Krankenhausbehandlung entgegenwirken
Die Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1 SGB V umfasst auch das Entlassmanagement, um möglichen Versorgungslücken nach der Krankenhausbehandlung entgegenzuwirken. Ein interprofessionelles Team aus Casemanagerinnen und Casemanagern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie einem Gerontologen arbeitet hierfür eng mit den Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften sowie Therapeutinnen und Therapeuten auf den Stationen zusammen.