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Beratung rund um die Krankenhausentlassung

Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen Ihnen und Ihren Angehörigen gerne beratend zur Seite, wenn die Organisation und Einleitung konkreter Hilfen für die Zeit nach der Krankenhausentlassung erforderlich sind.

Das Krankenhaus stellt fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Es gilt der Grundsatz ,,ambulant vor stationär“.

Unsere Mitarbeitenden geben Ihnen Informationen zu

Für andere Themengebiete oder sofern Sie oder Ihr Angehöriger nicht bei uns stationär versorgt werden, können Sie sich jederzeit an die Pflegestützpunkte oder das Pflegenottelefon wenden.  

Zur Webseite der Pflegestützpunkte Hamburg

Mehr Informationen zum Pflegenottelefon

Sollte sich Ihr Angehöriger bzw. Ihre Angehörige nicht in geriatrischer Behandlung befinden (Station 2B, 2C, 2D), wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Casemanagerin oder den zuständigen Casemanager. Bei Bedarf werden Sie dann an den Sozialdienst weitergeleitet.

Kontakt

Leitung Sozialdienst

Sozialdienst